Meine Dienstleistung umfasst Individuelle Ernährungsberatung
Veranstaltungen in Gruppen
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Was ich mir wert bin
Mein Honorar kläre ich mit Ihnen im persönlichen Gespräch. Sie erhalten einen Kostenvoranschlag zur Weitergabe an Ihre Krankenkasse oder zur persönlichen Orientierung.
Ernährungs- und Diätberatung wird unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Fragen Sie bitte Ihre Krankenkasse. Es gibt keine einheitlichen Honorarvorgaben seitens der Krankenkassen.
Diättherapeutische Beratungen werden von den Krankenkassen nach § 43 SGB V unterstützt.
Ernährungsberatung im präventiven Bereich kann von den Krankenkassen nach § 20 SGB V unterstützt werden.
Der erste Kontakt zur Klärung Ihrer Wünsche, der Vorgehensweise im Beratungsgespräch und der Klärung der Formalien erfolgt in der Regel telefonisch und ist für beide Seiten kostenfrei und unverbindlich.